Hausordnung

  1. Das Nutzungsverhältnis schließt die sich im hinteren Bereich des Gebäudes befindlichen Toilettenanlagen ein.
  2. Veranstaltungen und Gespräche sowie das Abspielen von Musik sind im Außenbereich nach 22:00 Uhr, zum Schutz der Nachbarschaft gegen Lärm, nicht gestattet. Hierfür liegt dem Betreiber keine ordnungsbehördliche Genehmigung vor.
  3. Bei der Gestaltung von privaten Feiern ist es nicht gestattet Gegenstände an Wänden, Decken und Fenstern anzubringen. Dieses gilt auch für das Anbringen von Gegenständen unter Verwendung von Klebestreifen.
  4. Rettungs- und Fluchtwege sind als solche gekennzeichnet und jederzeit freizuhalten.
  5. Fluchtwege und Notausgangstüren dürfen nur für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch genutzt werden. Zum Schutz der Nachbarschaft gegen Lärm sind alle Türen und Fenster nach 22:00 Uhr geschlossen zu halten. Abweichend hiervon darf der Notausgang im Saal von Gehbehinderten sowie Rollstuhlfahrer als Zugang genutzt werden.
  6. Im gesamten Gebäude gilt striktes Rauchverbot. Raucher werden gebeten zum Rauchen den Außenbereich auf dem Bürgersteig und den bereitstehenden Aschenbecher zu nutzen. Zigarettenstummel sind vor der Endabnahme zu beseitigen.
  7. Musikanlagen und sonstige Geräuschquellen sind so zu regulieren, dass keine Belästigung der Nachbarschaft erfolgt.
  8. Bei Nutzungsbeginn und zum Ende der Nutzungszeit wird der Zustand der Räume, der Möbel und der zugehörigen Einrichtungsgegenstände überprüft. Während der Nutzungsdauer entstandene Schäden werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.
  9. Das Nutzungsverhältnis beginnt und endet nach schriftlicher Vereinbarung.
  10. Die Nutzungsgebühr inkl. Endreinigung, ist bei Nutzungsbeginn (Übergabe des Schlüssels) zu entrichten. Die Nutzungsvereinbarung erfolgt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Betreiber und dem jeweiligen Nutzer. Dies gilt auch für Veranstaltungen über die Gaststätte Fichtenhain.
  11. Das Parken hat so zu erfolgen, dass die Nachbarschaft nicht gestört wird.
  12. Bei Veranstaltungen darf das maximal zulässige Fassungsvermögen von 200 Personen nicht überschritten werden.
  13. Geschirr und Besteck, Stuhlhussen, Tischdecken, die Nutzung der Lautsprecheranlage sowie Vor- und Nachbereitung werden gesondert von der Nutzungsgebühr individuell berechnet.
  14. Die Thekenanlage inkl. Zapfanlage mit integriertem Fasskühler (2x50l) sowie ein großer Kühlschrank stehen für eine evtl. Nutzung zur Verfügung. Nach Gebrauch sind diese Gegenstände vor der Endabnahme zu reinigen.
  15. Das Betreten des Gebäudes mit stark verschmutztem Schuhwerk ist untersagt.
  16. Garderobenständer befinden sich im Eingangsbereich zum Saal sowie im hinteren Bereich vor den Toilettenanlagen. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für verlustige Garderobestücke.
  17. Abfälle sind bis zum Ende der Nutzungsdauer in den bereitstehenden Müllbehältern sortenrein zu entsorgen. Müllmengen, die über das Fassungsvermögen der zur Verfügung stehenden Müllbehälter hinausgehen sind selbst zu entsorgen.
  18. Die Räume müssen aufgeräumt und besenrein in der vorgefundenen Ordnung nach der Veranstaltung bzw. zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben werden.
  19. Für Sach-, Personen-, Diebstahl- und Einbruchschäden, die während der Nutzungsdauer entstehen, kann der Nutzer keine Ansprüche gegen den Betreiber geltend machen. Der Nutzer haftet selbst für diese Schäden!
  20. Im gesamten Innenbereich ist der Umgang mit offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten oder Elementen untersagt. Leicht brennbare Stoffe und Flüssigkeiten sowie Druckbehälter dürfen im gesamten Innenbereich nicht verwendet und/oder gelagert werden.
  21. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Gäste zu bitten, beim Verlassen des Objektes Rücksicht auf die Nachtruhe der Nachbarschaft zu nehmen.
  22. Das Entzünden von Feuerwerk ist innerhalb und im Umkreis des Gebäudes nicht erlaubt.
  23. Der Betreiber am 21. November 2023

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